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Bayern ist das Land mit den meisten Solaranlagen auf den Dächern.

Vorteile

0% Mehrwertsteuer

Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden – auch auf dem Balkon – installiert werden (Nullsteuersatz).

Dies umfasst auch die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, die Speicher sowie die Montage.

 Photovoltaik-Anlage ganz ohne Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2022 fallen bei Anlagen bis zu 30 kW (peak) bzw. 15 kW (peak) je Wohn-/Gewerbeeinheit keine Ertragsteuern mehr an.

Damit entfällt nicht nur der Antrag auf Liebhaberei, sondern auch die Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung in der Einkommensteuererklärung.

Feste Einspeise-Vergütung

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisetarife für 20 Jahre festgelegt, die ein Energieerzeuger für eingespeisten Strom erhält.

Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Größe der Anlage.

Alle Informationen zu den Förderungen finden Sie im Energieatlas des Bayerischen Staatsministerium: zum Energieatlas

 

Viele Info’s zum Thema Photovoltaik und Steuern finden Sie im Portal Finanztip

Gemeindeförderung

Fragen Sie für aktuelle Fördermöglichkeiten auch bei ihrer zuständigen Gemeinde an.

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